Der Bundesrat hat heute der Erhöhung der Regelsätze für die rund 6,1 Millionen Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt.
Vorgesehen ist ein Anstieg um 2,27 Prozent. Alleinstehende erhalten somit ab Januar 2014 einen Betrag von 391 Euro und damit neun Euro mehr als bisher. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.
Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2014 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2014 – RBSFV 2014)
Drucksache 673/13 (Beschluss)
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