Drei große Themengruppen bestimmen den Inhalt der Veranstaltung. Als erstes Themengebiet werden die vertragsrechtlichen Grundlagen insbesondere der Ingenieur-/Architektenvertrag als Werkvertrag und dessen Bedeutung behandelt. Hier werden Punkte wie die gestufte Beauftragung der Leistungen, das Mindesthonorar nach HOAI sowie Ausnahmen und aktuelle Urteile besprochen werden.
Das zweite Themengebiet setzt sich mit dem Thema auseinander wie man das Honorar in den einzelnen Leistungsbildern richtig ermittelt. Am Ende der Weiterbildung werden im dritten Themengebiet die Besonderheiten bei der Honorarermittlung nach HOAI diskutiert. Einzelne Unterthemen sind unter anderem Honorarbestimmung bei Generalplaner- und Subplanerverträgen, Pauschalhonorare, Honorarkürzungen, die Splitting-Tabellen und ihre Anwendung und die Anrechenbarkeit von Kosten der technischen Ausrüstung beim Honorar für Architekten.