Eine erfreuliche Entwicklung, die sich nun auch im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fortsetzt: „Der „Hoeneß-Effekt“ ist auch bei uns beobachtbar“ berichtet Jutta Jetzke, Vorsitzende des Vorstands des Bundesverbands haushaltsnaher Dienstleistungsunternehmen ( BHDU (http://www.bhdu.de/) ). „Allein im ersten Quartal lag die Zahl der bei unseren Mitgliedsunternehmen eingegangenen Anfragen nach qualifizierten und legal beschäftigten/steuerlich angemeldeten Fachkräften um beeindruckende 38% höher als im ersten Quartal 2013.“
Schwarzarbeit ist nicht nur für die Beschäftigten problematisch, denn auch der private Arbeitgeber bewegt sich in der Illegalität. Die meisten vergessen, dass Schwarzarbeit Steuerhinterziehung ist und somit strafbar ist. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid aus dem Jahr 2009 hat von rund 40 Millionen Haushalten in Deutschland fast jeder Fünfte schon einmal eine Hilfe schwarz beschaftigt. Ihr Hauptmotiv: Sie wollen die Haushaltskasse schonen.
27 Prozent von ihnen wollen Geld sparen. Dabei kann man sogar 20 Prozent der gesamten Ausgaben von seiner Einkommensteuer abziehen, wenn man eine legal beschäftigte Reinigungskraft über einen Dienstleister (http://www.bhdu.de/auswertung.html?showall=1) in seinem Haushalt einsetzt.