Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend die
Änderung des Weingesetzes beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und sein
Stellvertreter Alois Gerig:
„Mit der Änderung des Weingesetzes nehmen wir eine Reihe
sinnvoller Neuregelungen vor: Qualitäts- und Prädikatsweine können
mit alten Kataster- oder Gewannnamen gekennzeichnet werden, sofern
diese Namen in die Weinbergrolle eingetragen wurden. Schaumweine
können wieder den Namen eines Landweingebietes tragen. Die Länder
erhalten die Möglichkeit, für Weine aus Steillagen und Terrassenlagen
besondere Qualitätsanforderungen festzulegen.
Durch die neuen Kennzeichnungsmöglichkeiten können deutsche Weine
im Wettbewerb mit in- und ausländischen Konkurrenzprodukten noch
stärker an Profil gewinnen. Für die Weinwirtschaft schaffen wir so
Möglichkeiten, die Vermarktung deutscher Weine zu verbessern. Die
differenzierten Bezeichnungen helfen dem Verbraucher, bei Wein oder
Schaumwein besser auswählen zu können.
Durch besondere Anforderungen für Steillagen- und
Terrassenlagenweine soll die Qualität dieser Weine weiter gesteigert
werden. Ziel dieser Neuregelung ist es, beim Verbraucher Akzeptanz
dafür schaffen, dass sich die schwierigen Produktions¬bedingungen für
diesen Wein im Preis widerspiegeln. Die Neuregelung soll dazu
beitragen, die Wirtschaftlichkeit des Steillagenweinbaus zu
verbessern und seinen Erhalt zu fördern. Der Steillagenweinbau ist
nicht nur für die Pflege der gewachsenen Weinbaukulturlandschaft an
Mosel, Neckar und Main unverzichtbar, sondern darüber hinaus auch für
den Tourismus von großer Bedeutung.
Um den Weinbau in Deutschland langfristig zu sichern und um
insbesondere den Steillagenweinbau zu erhalten, befürwortet die
CDU/CSU, den in der EU bestehenden Anbaustopp für Reben zu
verlängern. Eine Aufhebung des Anbaustopps in Europa würde dazu
führen, dass die Produktion steigt und das Einkommen unserer Winzer
massiv unter Druck gerät. Um die Existenz der überwiegend kleinen und
mittelständischen Familienunternehmen nicht zu gefährden, ist die
Bundesregierung gefordert, ihren richtigen Kurs beizubehalten und in
Brüssel für eine Verlängerung des Anbaustopps einzutreten.“
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