Zur aktuellen Diskussion um die
Mindesthaltbarkeitsdaten auf Lebensmitteln erklären der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp und die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Mechthild Heil:
„Der Verbraucher hat einen Anspruch auf klare Informationen auf
Lebensmittelverpackungen hinsichtlich der Haltbarkeit der Produkte.
Derzeit werden in der Öffentlichkeit etwaige Probleme der Verbraucher
mit der richtigen Interpretation des Mindesthaltbarkeitsdatums
diskutiert. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema
Lebensmittelverschwendung. Vor diesem Hintergrund begrüßt die
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag die von Bundesministerin
Aigner in Auftrag gegebene Studie zur „Ermittlung der weggeworfenen
Lebensmittelmengen und Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate
bei Lebensmitteln in Deutschland“.
Erst wenn mit dem Ergebnis dieser Studie belastbaren Fakten
vorliegen, kann eventueller Handlungsbedarf bei der Kennzeichnung der
Haltbarkeit von Lebensmitteln abgeleitet werden. Bis dahin sollte
abgewartet werden und es sollten keine überhasteten, nicht
sachgerechten Schnellschüsse gefordert werden. Schließlich gibt es
schon jetzt für sehr leicht verderbliche Lebensmittel, wie
Hackfleisch, ein Verbrauchsdatum anstelle des
Mindesthaltbarkeitsdatums. Zudem sind sowohl die Vorschriften zum
Mindesthaltbarkeitsdatum als auch die zum Verbrauchsdatum auf
EU-Ebene einheitlich geregelt.
Vorrangig ist deshalb eine verstärkte Aufklärung der Verbraucher
über die Bedeutung von Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum.“
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