Der Verbandsausschluss einer Zeitarbeitsfirma durch den iGZ-Bundesvorstand, die ihren Lohnzahlungsverpflichtungen wiederholt nicht nachkam, demonstriert eindrucksvoll die perfekt funktionierende Arbeit der Kontakt- und Schlichtungsstelle“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ein Zeitarbeitsunternehmen aus dem Münsterland. „Im Zeitarbeitgeberverband iGZ ist nur Platz für Unternehmen, die sich vorbehaltlos der ,Guten Zeitarbeit“ verschrieben haben und den satzungsmäßig verankerten Ethik-Kodex einhalten“, erklärte der iGZ-Hauptgeschäftsführer. Deshalb, so Stolz, finanzieren die iGZ-Unternehmen über ihre Mitgliedsbeiträge eine unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS, vgl.: www.kuss-zeitarbeit.de). Diese geht allen Beschwerden von Betroffenen im Einzelfall nach und klärt sie nach Anhörung der Beteiligten auf. Bei nachweisbaren Ethik-Verstößen empfiehlt sie dem iGZ-Bundesvorstand Sanktionen bis zum Verbandsausschluss. So auch geschehen im aktuellen Fall: Der iGZ-Bundesvorstand schloss diese Firma aus dem Verband aus. Stolz: „Das Signal ist eindeutig. Wer sich vorsätzlich nicht an die gesetzlichen bzw. tariflichen Regeln hält, praktiziert keine ,Gute Zeitarbeit“ und hat im iGZ kein Bleiberecht“. Die Zeitarbeitsbranche habe ein großes Interesse daran, dass es seriös und fair in der Branche zugeht. Der vorliegende Fall zeige auch, dass die Beschwerdestelle kein zahnloser Tiger sei. Öffentlichkeit und Politik könnten sich weiter darauf verlassen, dass die iGZ-Mitgliedschaft eines Zeitarbeitsunternehmens ein Gütesiegel für dessen Zuverlässigkeit ist, betonte der iGZ-Hauptgeschäftsführer.
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