„Als Unternehmer steht man schnell unter Beschuss in allen möglichen Bereichen. Nicht nur im Steuerstrafrecht wird inzwischen immer öfter für jede Kleinigkeit ein Verfahren eröffnet, dass zwar nach § 153 Strafprozessordnung wegen des geringen öffentlichen Interesses eingestellt wird, aber meistens nur gegen Auflage. Dies hat die Zahlung eines Betrages X an die Staatskasse oder einen gemeinnützigen Verein nach Belieben der Strafsachenstellen zur Folge“, so Rechtsanwalt Litzenburger.
Aber es gibt auch darüber hinaus weitere Bereiche, mit denen der Unternehmer auch strafrechtlich konfrontiert werden kann. Zum Beispiel der Datenschutz. Im Zeitalter der Digitalisierung nehmen die hiermit verbundenen Probleme einen immer größeren Umfang an. Das gleiche gilt speziell für den Einzelhandel und die Gastronomie im Bereich Lebensmittelrecht. Auch der Umweltschutz spielt mittlerweile im Strafrecht eine erhebliche Rolle.
Deshalb rät der ehemalige Staatsanwalt für Allgemeines Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht , sich umgehend an einen Strafrechtsexperten zu wenden, wenn die Staatsanwaltschaft im Unternehmen vorstellig wird, um den Schaden rechtzeitig zu begrenzen oder gar abzuwenden.