Bahn setzt Auflagen und Zusagen aus der Planfeststellung zum Immissionsschutz vollständig um / Ausschreibungen und Verträge enthalten eindeutige Auflagen
(Stuttgart, 16. Juli 2010) Die Deutsche Bahn AG weist die Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe e.V. sie würde Klima- und Umweltschutzauflagen bei der Ausschreibung von Bauleistungen bei Stuttgart 21 missachten, zurück. Die Bahn hält sich bei der Realisierung des Projektes Stuttgart 21 strikt an die Auflagen der Planfeststellung. Dies gilt selbstverständlich auch in Fragen des Klima- und Umweltschutzes, der in den Planfeststellungsbeschlüssen im Abschnitt 4 „Luft und Klima“ geregelt wird. Es werden nur emissionsarme Fahrzeuge und Maschinen eingesetzt, die dem Stand der Technik entsprechen. Den Stand der Technik umschreibt in diesem Falle die so genannte TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft).
In den Ausschreibungen werden die Anforderungen auch für den Bereich des Immissionsschutzes genau definiert. Wie die Bahn bereits in der Planfeststellung zugesagt hat, wird dies auch konsequent in den Verträgen mit den Baufirmen umgesetzt. Allerdings stellen Ausschreibungen und Verträge mit Firmen grundsätzlich interne Unterlagen dar, die auch aus rechtlichen Gründen nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Während der Bauausführung wird die Einhaltung dieser vertraglich vereinbarten Vorgaben überwacht und geprüft.
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