Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Illegale Ferienapartments

Magdeburg, 24.06.2015. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht
auf ein Phänomen aufmerksam, welches derzeit vor allem den Berliner
Immobilienmarkt beschäftigt: so werden hunderte illegale Ferienapartments
wieder in rechtmäßige Mietwohnungen umgewandelt, die sie eben sein sollen. „Die
Berliner Bezirke gehen allmählich immer erfolgreicher gegen illegale
Ferienwohnungen vor. Das Gesetz, welches die Zweckentfremdung von Wohnraum
in Berlin verbietet, gilt nun seit einem Jahr“, erklärt Thomas Filor. „Eigentümer
oder Betreiber konnten eine Ferienwohnung bis zum 31. Juli 2014 beim
Bezirksamt anmelden und eine Genehmigung beantragen.“ Dabei gilt der
Bestandsschutz nur bis Ende April 2016. Berlin fällt mit rund 6200
Touristenapartments sehr ins Gewicht – vor allem in Mitte liegen die meisten nicht
angemeldeten, illegal betriebenen Ferienwohnungen. „Die Nachfrage ist hier so
groß, dass die Betreiber natürlich ein Interesse daran haben, dieses lukrative
Geschäft weiterzuführen, selbst wenn sie sich damit strafbar machen“, so Filor
weiter.

Unterdessen prüfen die Behörden hilfreiche Bürgerhinweise, von denen etwa 15
pro Tag eingehen. Durch diese Methode wurden allein in den letzten neun Monaten
mehrere Hundert nicht angemeldete Ferienwohnungen entdeckt – in Berlin Mitte
wurden 220 ehemalige Touristenapartments wieder zu Mietwohnungen
umgewandelt. Weiteren 350 Bürgerhinweisen muss nun nachgegangen werden.
Betroffen seien zudem die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-
Wilmersdorf. „In der Hauptstadt gibt es ausgewählte Bezirke, die die Touristen
besonders anziehen. Hier gelten umso stärkere Kontrollen“, rät Immobilienexperte
Thomas Filor.

Schließlich wird ein Eigentümer im Falle einer ungenehmigt betriebenen
Ferienwohnung nach einer Anhörung aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen für
ein Ende dieser illegalen Nutzung zu sorgen und die Wohnung anschließend wieder
langfristig zu vermieten. Hinzu kommt ein Bußgeld, welches zwischen 500 und
50.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes, liegen kann. „Selbstverständlich
kann ein Eigentümer Widerspruch einlegen, wobei die Chancen hinsichtlich der
Aktualität dieser Thematik eher schlecht stehen“, so Thomas Filor abschließend.