Magdeburg, 13.05.2014. Während die Steuererhöhungen der
Kommunen zwischen 2005 und 2010 noch moderat ausfielen,
hat seit dem Jahr 2010 eine deutliche Beschleunigung
eingesetzt: Eine Analyse der Prüfungs- und
Beratungsgesellschaft Ernst & Young verdeutlicht den
derzeitigen Abgabenwahn auf Deutschlands Immobilienmarkt.
Demnach haben seit 2010 rund 60 Prozent alle Kommunen
die Grundsteuer B, die Haus- und Wohnungsbesitzer zahlen,
erhöht. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen waren es
sogar deutlich mehr. In beiden Bundesländern erhöhten
zwischen Anfang 2010 und Mitte 2013 neun von zehn
Kommunen die Grundsteuer. Die Gewerbesteuer wurde vor
allem von Kommunen in Thüringen und Nordrhein-Westfalen
erhöht. In Bayern hingegen hob nur etwa jede fünfte
Kommune seit Anfang 2010 die Gewerbesteuer
beziehungsweise die Grundsteuer an.
Am höchsten ist der Grundsteuersatz inzwischen in Berlin mit
einem Hebesatz von 810, darauf folgen Rüsselsheim mit 800
und Dorsten in Nordrhein-Westfalen mit 790. Die günstigsten
Hebesätze gelten in Fulda, Lingen und Marburg mit jeweils
330. Steuersenkungen gab es hingegen kaum: Gerade
einmal ein Prozent der deutschen Kommunen haben seit
2010 die Grundsteuer B gesenkt – genauso wenige Städte
haben Unternehmen bei der Gewerbesteuer entlastet.
„Die Grundsteuer B wird für bebaute oder bebaubare
Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage
der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte
Einheitswert. Der Einheitswert dient zur Berechnung des
Grundsteuermessbetrages und richtet sich nach der jeweiligen
Grundstücksart“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. „Vor
allem die finanzschwachen Kommunen haben sich in den
vergangenen Jahren für Steuererhöhungen entschieden“, so
Filor weiter. Des Weiteren gäbe es einen direkten
Zusammenhang zwischen Steuererhöhungen und dem Beitritt
der Stadt zum Schutzschirm der jeweiligen Länder, was auch
die starke Erhöhung in Hessen und Nordrhein-Westfalen
erkläre.