IFRS 10 Konsolidierung regelt die Vollkonsolidierung von Tochtergesellschaften neu und ersetzt die beiden bisherigen IFRS-Konsolidierungsvorgaben in IAS 27 für die Konsolidierung von klassischen Tochtergesellschaften und SIC 12 für die Konsolidierung von Zweckgesellschaften (sog. Special Purpose Entities / SPE). IAS 27 beinhaltet historisch das sogenannte Kontroll-Prinzip, SIC 12 das Prinzip der Chancen und Risiken. Diese zwei zumindest vermeintlich unterschiedlichen Prinzipien waren dem IASB ein Dorn im Auge. Nach IFRS 10 muss eine Vollkonsolidierung nun erfolgen, wenn Kontrolle besteht. Hierbei wird Kontrolle definiert als beherrschender Einfluss mit Anspruch auf variable Ergebnisbestandteile, wobei es einen Zusammenhang zwischen Beeinflussung und Ergebnisabführung geben muss.
IFRS 11 regelt die Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen neu und ersetzt den IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen. Danach wird bei gemeinsamen Vereinbarungen nicht mehr auf die rechtliche Form, sondern den wirtschaftlichen Gehalt abgestellt. Die sog. Quotenkonsolidierung entfällt. Bei sog. Joint Operations erfolgt zukünftig nach IFRS eine anteilige Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden, sowie Aufwendungen und Erträgen. Bei Joint Ventures kommt nach IFRS die At Equity Methode zum Ansatz.
IFRS 12 fasst zusammen und erweitert deutlich die Anhangangaben rund um den Konsolidierungskreis.
In IFRS 13 wurden die Definition des beizulegenden Zeitwerts („Fair Value“), sowie die Regelungen zur Ermittlung des Fair Value nach IFRS aufgenommen.
Die neuen Standards sind in der EU ab 2014 anzuwenden (ausgenommen IFRS 13 bereits ab 2013), wobei eine vorzeitige Anwendung möglich ist.
Die www.fas-ag.de, eine auf die kapitalmarktorientiere Berichterstattung spezialisierte Unternehmensberatung, berät Unternehmen bei der Bilanzierung nach IFRS und der Anwendung der neuen IFRS Bilanzierungsstandards, IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12 und IFRS 13.