In vielen rheinländischen Unternehmen ist es durchaus völlig normal, dass die Mitarbeiter verkleidet im Büro sitzen. Wobei das in Bayern undenkbar ist, denn dort erntet man in Verkleidung eher schiefe Blicke. Denn Dresscodes und Kleidervorschriften, die im Vertrag verzeichnet sind, sind dann auch einzuhalten.
Der Vorgesetzte entscheidet, ob auf die „tollen Tage“ im Büro Alkohol getrunken, dazu zählt auch das Gläßchen Sekt, werden darf und ob Kostüme erlaubt sind. Bei Verstoß der Regeln kann es im schlimmsten Fall sogar zu einer Abmahnung kommen. Gilt es doch gerade in dieser Zeit besonders tolerant und respektvoll mit seinen Mitmenschen umzugehen. Stimmung darf natürlich dennoch sein, zum Beispiel mit ein paar „Berlinern“ (für Unwissende: Gebäck mit Marmeladenfüllung) und vielleicht hat der ein oder andere Kollege noch Lust abends nach Feierabend noch auszugehen.