Nach einem Bagatellunfall, etwa einem Parkrempler
mit einem Mietwagen, nimmt die italienische Polizei keine Anzeigen
mehr auf oder protokolliert diese. Zahlreiche Versicherungen machten
dieses Protokoll zur Voraussetzung, um einen Schaden zu regulieren.
Der ADAC rät Autofahrern, nach einem Unfall in Italien weiterhin
einen Polizeibericht anzufordern. Ist dies nicht möglich, müssen die
Unfallbeteiligten einen Unfall- und Schadensbericht erstellen und den
Schaden umgehend dem Autovermieter melden.
Ratsam ist es, einen Europäischen Unfallbericht an Bord zu haben.
Er steht auf der ADAC-Homepage kostenlos zum Download bereit und ist
in anderen Sprachen gegen Gebühr bestellbar. Die Broschüre „Was tun
nach einem Unfall“ gibt zudem wertvolle Tipps.
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