Existenzgründer sollten sich daher bereits im Vorfeld gut beraten lassen und auf eine fachkundige Stelle mit individuellem Service setzen, die Unterstützung bei der Antragstellung anbietet. Dazu gehört auch praktische Hilfestellung beim Businessplan, um eine möglichst aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zu erhalten. Eine individuelle und plausible Darstellung der geplanten Existenzgründung ist hierbei unverzichtbar. Zudem sollten bei der fachkundigen Stellungnahme auch formale Fehler im schriftlichen Geschäftskonzept geprüft werden.
Wird der Antrag auf Gründungszuschuss trotz guter Vorbereitung abgelehnt, kann der Existenzgründer Widerspruch einlegen und sich so weiterhin seine Chancen sichern. Wer jedoch keinen Antrag stellt, der verzichtet nicht nur freiwillig auf den Gründungszuschuss sondern auch auf eine umfassende Beratungsförderung. So bietet das Förderprogramm Gründercoaching Deutschland bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, die mit Gründungszuschuss gefördert werden, eine besonders hohe Förderung. Im ersten Jahr der Existenzgründung können 90 Prozent der Beratungskosten übernommen werden. Für Existenzgründer, die sich bei der Entwicklung eines professionellen Marketings, Finanzierungsfragen oder weiteren wichtigen Gründerthemen beraten lassen möchten, hat der Gründungszuschuss somit einen zusätzlichen, unschätzbaren Mehrwert.