Justizminister Jörg-Uwe Hahn:Hessen stellt über eine Million Euro zusätzliches Geld bereit

Eingangskontrollen an allen 73 Gerichten in Hessen für mehr Sicherheit – Abtrennung des öffentlichen Bereichs Vorsichtsmaßnahmen in den Büros

Im Januar dieses Jahres war der erst 31 Jahre alte Staatsanwalt Tilmann T. im Dachauer Amtsgericht ermordet worden. „Das hat uns natürlich schockiert“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Justizminister Jörg-Uwe Hahn, als er im Frankfurter Landgericht eine neue Sicherheits-Konzeption für die 73 hessischen Gerichte vorstellte. Hahn: „Die Justiz spricht im Namen des Volkes Recht. Zum Selbstverständnis unserer Richter gehört Öffentlichkeit und Transparenz. Auf der anderen Seite müssen wir dem Sicherheitsbedürfnis aller Mitarbeiter der Justiz Rechnung tragen. Mit dem jetzt vorgelegten Konzept gehen wir einen vernünftigen Mittelweg.“

Das Sicherheitskonzept verfolgt nach Angaben von Justizminister Jörg-Uwe Hahn drei Ziele,
Gewalt gegen Rechtssuchende und Bedienstete,
eine Flucht von Gefangenen,
sowie Einbruch und Diebstahl zu verhindern.

Es bilde einen Rahmen für die konkrete Umsetzung vor Ort und ist nach den jeweiligen Bedürfnissen auszugestalten, erläuterte Justizminister Jörg-Uwe Hahn: “ Bei größeren Einheiten, wie beispielsweise bei der Planung des Justizzentrums Wiesbaden, werden gegebenenfalls zusätzliche externe Beratungsbüros eingebunden. Ein starres Sicherheitskonzept für die Dienstgebäude der Gerichte und Staatsanwaltschaften gibt es in Hessen deshalb nicht. Das Konzept orientiert sich an den Anforderungen eines großen Justizzentrums mit der Gefährdungslage eines Gerichtes, in welchem Großverfahren abgewickelt werden. Für ein kleineres Amtsgericht ist gesondert zu prüfen, welche Anforderungen sinnvoll umzusetzen sind.“

Kernpunkt: Sicherheit fängt am Eingang an

Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Sicherheitsmaßnahmen beginnen im Eingangsbereich der Gerichte bzw. der Staatsanwaltschaften. Vorrangiges Ziel ist es, dass keine Waffen oder andere gefährliche Gegenstände in das Gebäude gebracht werden können. Bei den Landgerichten und den Präsidialamtsgerichten in Hessen erfolgt bereits eine Eingangskontrolle. Sie erfolgt in der Regel durch private Sicherheitsdienstleister. Sollte es bei diesen Kontrollen zu Beanstandungen kommen, wird ein Justizwachtmeister zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben hinzugezogen.“

Zum Hintergrund: Die Justizzentren Darmstadt, Frankfurt und Kassel verfügen bereits über mehrere zentrale Zugangskontrollen. Diese zentralen Zugänge sind mit Detektorrahmen und Durchleuchtungsgeräten ausgestattet. Geschultes Sicherheitspersonal betreibt diese Zugänge. Einzig das Justizzentrum Wiesbaden hat für alle dort untergebrachten sechs Dienststellen einen zentralen Zugang mit Detektorrahmen und Durchleuchtungsgeräten, auch hier betrieben von privatem Sicherheitspersonal.

„Neu ist: Alle 73 hessischen Gerichte werden derzeit mit Detektorrahmen und Handsonden sowie entsprechend geschultem Personal ausgestattet. Der Betrieb der Einlasskontrollen soll zeitnah sichergestellt werden“, so der Justizminister: „Dafür haben wir auch Geld in die Hand genommen. Für die Anschaffung von Detektorrahmen und die Beschäftigung von Sicherheitsmitarbeitern, die Kontrollen vornehmen, stehen im Doppel-Haushalt 645.000 Euro (für 2013) und 500.000 Euro (für 2014) bereit.“

Hinzu kommen weitere 500.000 Euro, die jedes Jahr der Justiz für bauliche Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Justizminister Hahn erläuterte, dies sei das vernünftige und sinnvolle Maß, mit dem man die hessischen Gerichte sicherer mache. Es gehe um den Schutz der Mitarbeiter und der Besucher.

Justizminister Jörg-Uwe Hahn nannte als Sicherheitsmaßnahmen im Einzelnen:

1) Bildung von Gerichtszentren. Je mehr Gerichte und Staatsanwaltschaften hinter einer gemeinsamen Türe liegen, desto besser lassen sie sich schützen. Ein wichtiger Effekt der Gerichtskonsolidierung in Hessen im Jahre 2011 war, dass kleine, kaum zu sichernde Einheiten aufgegeben wurden. In einem größeren Justizkomplex profitieren alle von einer gemeinsamen Eingangssicherung. Derselbe Effekt kann erreicht werden, wenn an einem Standort mit mehreren Gebäuden nur eines der Öffentlichkeit gewidmet wird.

2) Trennung von öffentlichem und nicht öffentlichem Bereich. Die Sitzungssäle, Servicetheke und Rechtsantragsstelle bleiben weiterhin frei zugänglich. Dagegen gelangen in den Bürotrakt nur noch Mitarbeiter. Der Zugang wird durch Schließsysteme geregelt.

3) In den Eingangsbereichen wird der Windfang als Schleuse ausgebildet. Detektorrahmen, Durchleuchtungsgerät für Taschen, Handsonden. Hier befinden sich Wertfächer (Schließfächer) hinter Detektorrahmen, auch für abzugebende Waffen von Berufswaffenträgern (Polizei).

Justizminister Hahn verwies auf ungeheure Besucherströme an den großen Gerichten in Hessen. So gingen 62.599 Personen im Dezember 2011 durch die Pforten von Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht im Frankfurter Gerichtsbezirk. Allein den Eingang ins Gebäude B (dem Ort der Pressekonferenz) passierten 21.855 Personen im Monat. An durchschnittlichen Tagen sind dies rund 1000 Menschen.

Bei den Besuchern im Dezember 2011 förderten die Kontrollen zutage: 195 Schusswaffen, 422 Messer, 106 Gaspistolen (od. Sprays) und 208 verschiedene, unerwünschte Gegenstände wie etwa Schraubenzieher, Scheren, etc. Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Dies zeigt, dass die Kontrollen sinnvoll und leider bitter nötig sind.“

Sicherheit am Arbeitsplatz

1) Auch an den Arbeitsplätzen von Richtern, Staatsanwälten und anderen Justizbediensteten müssen Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, außerdem bieten wir den Justizmitarbeitern ist ein regelmäßiges Training an, wie man sich in Gefahrensituationen richtig zu verhält. Wir bieten Schulungen an, wie man das Anwachsen einer gefährlichen Situation erkennt und möglichst deeskaliert. Die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister üben regelmäßig Selbstverteidigung.

2) Schon bei der Einrichtung ist Rücksicht auf persönliche Fluchtwege zu nehmen, um in Bedrängnissituationen schnell ausweichen zu können. Dabei ist auf einen möglichst kurzen und freien Weg zur Tür zu achten.

3) Dienstzimmer, in denen regelmäßig Zimmertermine abgehalten werden (z. B. im Familiengericht) sollen im rückwärtigen Bereich als Fluchtweg für den Richter einen zweiten Ausgang in einen gesicherten Bereich (Flur, Nebenzimmer) haben.

4) Wir müssen die Mitarbeiter sensibilisieren. Scheren, Locher oder Hefter bzw. weitere für einen Angriff geeignete Gegenstände stehen nicht griffbereit herum. Sie sind im Schreibtisch zu verstauen. Die Kasse muss in einem gesonderten, besonders gesicherten Bereich untergebracht werden.

Justizminister Jörg-Uwe Hahn betonte: „Es ist nicht das, was wir uns wünschen. Unsere Richterinnen und Richter, unsere Staatsanwälte und Rechtspfleger, alle Mitarbeiter der Justiz wollen sich nicht verstecken oder einbunkern. Ihr Ziel ist, den Menschen Rechtsfrieden zu geben, Streit zu entscheiden oder Straftaten zu ahnden. Die Gerichte wollen Offenheit und Öffentlichkeit, aber wir müssen aus dem Mord in Dachau Lehren ziehen. Wir werden mit den jetzigen Maßnahmen keinen hundertprozentigen Schutz vor Wahnsinnstaten erreichen. Aber unsere Gerichte werden ein gutes Stück sicherer.“

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