Jutta Krellmann: LINKE begrüßt EuGH-Urteil zu VW-Gesetz

„Es ist gut, dass die Sperrminorität des Landes
Niedersachsen bei VW erhalten bleibt. Diese Klausel hat VW in der
Vergangenheit vor feindlichen Übernahmen geschützt“, kommentiert
Jutta Krellmann die heutige Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) zum VW-Gesetz. Die Sprecherin der Fraktion DIE
LINKE für Arbeit und Mitbestimmung weiter:

„Vor allem private Aktionäre wollten den Einfluss des Landes
Niedersachsen auf die Geschäftspolitik von VW einschränken, weil sie
ihre Geschäfte ungestört von öffentlicher Einflussnahme betreiben
wollten. Die EU-Kommission hat sich mit ihrer Klage zum Handlanger
dieser Aktionärsinteressen gemacht. Sie hat wieder einmal ihren Ruf
als neoliberaler Kreuzritter bestätigt, der die Freiheit des Kapitals
über alle anderen gesellschaftlichen Interessen stellt.

Vor dem EuGH ging es heute um die Grundsatzfrage, welche Rolle
öffentliche Interessen in der Geschäftspolitik eines Riesenkonzerns
wie Volkswagen spielen sollen. Für die Beschäftigten in anderen
Konzernen wäre es vorteilhaft, wenn sie ähnliche Regelungen wie die
Beschäftigten bei VW hätten – nicht nur in punkto Einfluss der
öffentlichen Hand, sondern auch in Bezug auf erweiterte
Mitbestimmung.“

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Hendrik Thalheim
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