Kein willkürliches Eingreifen in rechtsgültige Betriebsgenehmigung am Flughafen Köln-Bonn – Bundesverkehrsminister schafft Rechtsklarheit für alle deutschen Flughäfen

Flughafenverband ADV begrüßt die konsequente
Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums.

Das Bundesverkehrsministerium hat im Rahmen seiner Fach- und
Rechtsaufsicht die Einführung eines Passagiernachtflugverbots am Köln
Bonn Airport abgelehnt. Aus Sicht des Flughafenverbandes ADV war es
ohnehin nicht nachvollziehbar und rechtlich nicht haltbar, dass die
NRW-Landesregierung von der Bundesregierung eine Zustimmung für ein
Passagiernachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn eingefordert hat.
„Mit der Klarstellung des Bundesverkehrsministeriums ist ein Stück
Rechtssicherheit für alle Flughäfen geschaffen worden“, so Ralph
Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV. „Flughäfen
in Deutschland können jetzt wieder auf ihre rechtssicher erteilten
Betriebsgenehmigungen vertrauen. Politisch motivierten Eingriffen
wurde durch die Berliner-Entscheidung eine klare Absage erteilt“,
resümiert Beisel.

Die Flughäfen in Deutschland stellen sich ihrer Verantwortung für
die betroffene Anwohnerschaft. In ihrem Streben nach einem fairen
Interessensausgleich setzen sich die Flughäfen für wirksamen Lärm-
und Klimaschutz ein. „Mit den lärmbezogenen Flughafenentgelten nehmen
die Flughäfen eine Vorreiterrolle für alle Verkehrsträger ein.“
unterstreicht Ralph Beisel.

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