Dabei ist der Vorwurf immer ähnlich. Es geht darum, dass Abgemahnte angeblich ihre Eigenschaft als Händler verschleiern. Für die Abmahnungen wird die Kanzlei Jus Rechtsanwälte, Schloms und Parter, aus Augsburg beauftragt.
Doch schießt man nicht selten über das Ziel hinaus. Getroffen werden auch Verbraucher, die privat Kraftfahrzeuge verkaufen. Die Verbraucher sind in der Pflicht sich gegen die Abmahnungen zu wehren. All dies geschieht immerhin in öffentlichem Auftrag, durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts.
Ein besonders bemerkenswerter Fall ist, dass die Abmahnungen, mit denen meist knapp 1000 ? und einer Unterlassungserklärung werden, offensichtlich nicht mehr ausreichen.
Stellt man Verstöße gegen einst abgegebene Unterlassungserklärung fest, werden Vertragsstrafen geltend gemacht. Diese Vertragsstrafen sind hoch.
In einem uns vorliegenden Fall werden von einem Betroffenen 26.000 ? gefordert, weil er unter anderen Kraftfahrzeuge angeboten hat, die in den Vorjahren von seiner Ehefrau gefahren wurden.
Offensichtlich handelt es sich hier um ein gutes Geschäft für die Kfz-Innungen und deren Anwälte.
Für Fragen und Hilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie finden uns unter www.JusDirekt.de