Kfz-Versicherung: Wechselsaison beginnt

Wie in jedem Jahr startet mit dem Herbstbeginn gleichzeitig die Wechselsaison der Kfz-Versicherung. Da sich die Kfz-Versicherungsverträge in der Regel zum Jahreswechsel kündigen lassen, muss das zugehörige Kündigungsschreiben bis spätestens 30. November bei der Assekuranz eintreffen. Wie gewohnt beträgt die Kündigungsfrist somit einen Monat.

Als Faustregel für die Kfz-Versicherung gilt: Mindestens einmal im Jahr sollten die Beiträge der eigenen Kfz-Haftpflicht sowie der Vollkasko bzw. Teilkasko auf den Prüfstand. Aufgrund des starken Wettbewerbs zwischen den Versicherungsgesellschaften bieten sich regelmäßig Chancen auf finanzielle Ersparnisse ohne einen Verlust an Leistung. Beim Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt sich speziell der Blick auf Sondertarife für Neukunden. Jene locken mit einem satten Einsparpotential. Am einfachsten lässt sich das Preis/Leistungsverhältnis der diversen Anbieter mit Hilfe eines Online-Vergleichs überprüfen, z. B. unter http://www.kfz-versicherungen.com/vergleich-kfz-versicherungen/

In diesem Jahr erwarten Versicherer einen besonders hohen Wechselbedarf, da die Einführung neuer Typen- und Regionalklassen bei vielen Fahrzeugbesitzern die Beiträge in die Höhe schraubt. Wichtig: Erhält der Versicherungsnehmer eine schriftliche Mitteilung über die Erhöhung seiner Beiträge, besteht ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht – d. h. innerhalb von 4 Wochen kann der Versicherte generell seinen Anbieter wechseln. Die Kfz-Versicherung lässt sich darüber hinaus auch nach jedem Schadensfall kündigen.

Mehr zum Wechsel der Kfz-Versicherung sowie einen umfangreichen Ratgeber finden Interessierte auf http://www.kfz-versicherungen.com/ratgeber/