Des Rätsels Lösung präsentiert Klaus-Dieter Spauszus: „Die Teilkasko kennt keinen Rabatt und beim Schaden auch keine Rückstufung, die Vollkasko aber wohl.“ Deshalb der Praxis-Tipp an alle Cabrio-Fahrer: Unbedingt den Unterschied kalkulieren lassen, auch wenn man erst 40 oder 30 Prozent Beitrag zahlt. Denn oft kostet die Vollkasko, die auch bei Eigenschäden nach selbst verursachtem Unfall zahlt, nur um die 50 Euro mehr pro Jahr. Auch für die Eigner anderer Autos ist eine erhebliche Schutzverbesserung manchmal preiswerter zu haben. Genaues Hinsehen lohnt.
Die günstige Beitragskalkulation der Versicherer haben die Cabrio-Fahrer sich selber zu verdanken. „Sie fahren erstens besonders vorsichtig im Straßenverkehr und sind achtsam beim Parken. Zweitens weisen die Cabrios eine geringere Kilometerleistung auf“, stellt Spauszus fest.
Für einen breiten Versicherungsschutz sind nach Spauszus dennoch einige Verhaltensregeln zu beachten: „Das Cabrio sollte auch mit offenem Verdeck stets nur abgeschlossen und mit hochgezogenen Scheiben geparkt werden und lose Gegenstände bitte nicht im Auto zurücklassen. Die sind nämlich dann nicht bei einem Diebstahl versichert. Wird das Auto über eine längere Zeit in unsicherer Gegend oder gar über Nacht offen abgestellt, kann der Versicherer von grober Fahrlässigkeit des Halters ausgehen und den Versicherungsschutz mindern. Übrigens gelten für Navis die gleichen Bedingungen wie für geschlossene Pkw“s: Fest eingebaute Geräte sind versichert, tragbare Navis ersetzt die Versicherung dagegen nicht.“
Einen Tipp gibt Spauszus auch für Eigner älterer Autos: „Eine Teilkasko ist nicht immer günstiger als eine Vollkasko. Denn der definitive Preis richtet sich für die Vollkasko nicht nur nach der Typklasse (Reparaturfreundlichkeit, Beliebtheit bei Dieben), sondern auch nach dem Ort bzw. der Regionalklasse. Und dann kommen zahllose Einzelheiten zum Halter (Alter, Geschlecht, Beschäftigungsverhältnis) und zur Fahrweise (gefahrene Kilometer, Garage) hinzu, die zu möglichen Sonderrabatten führen.“
Für manchen Autofahrer kann daher ein Versicherungsvergleich zu einem verblüffenden Ergebnis führen, berichtet Spauszus. Daher der BVK-Praxistipp: Klaffen die Typklassen von Teil – und Vollkasko um vier Stufen oder mehr auseinander, könnte sich schon ein Umstieg lohnen. In diesen und allen anderen Fällen wendet man sich am besten an seinen Versicherungskaufmann.