Kinderregelsaetze: Koalition missachtet Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Zu Meldungen, wonach die Bundesregierung zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Bemessung der Regelsaetze im SGB II im Jahr 2011 einen Betrag von 480 Millionen Euro veranschlagt, erklaert die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:

Mit dem Haushaltsentwurf entlarvt die Bundesregierung sich
selbst: Waehrend bislang gebetsmuehlenartig behauptet worden ist, dass weder ueber die Hoehe noch die Struktur der Regelsaetze eine Aussage moeglich sei, da die Auswertung der notwendigen „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008“ noch im vollen Gange sei, werden nun offensichtlich Naegel mit Koepfen gemacht. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu vermuten, dass nach der finanzpolitischen Festsetzung von 480 Millionen Euro die Auswertung der Daten nun auch zu einem Ergebnis gelangen wird, dass eine Erhoehung der Regelsaetze in dieser Groessenordnung fuer richtig erklaert.

Mit anderen Worten: Die Bundesregierung handelt bewusst verfassungswidrig, indem sie die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, in einem transparenten und sachgerechten Verfahren die Bedarfe realitaetsgerecht zu ermitteln, ausser acht laesst. Die Bundesregierung muss daher endlich den konkreten Auftrag, den das zustaendige Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales dem Statistischen Bundesamt zur Auswertung der Rohdaten der EVS 2008 erteilt hat, offen legen, damit eine ehrliche gesellschaftliche Debatte moeglich ist.

Fuer die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Um das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gerade fuer Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen, ist ein geschlossenes Konzept unter Beteiligung der Laender und Kommunen notwendig: Nicht nur die Regelleistungen, sondern auch die Bedarfe fuer Bildung und soziale Teilhabe muessen hier beruecksichtigt werden.

Dabei gilt, dass sogenannte „Gutschein-Loesungen“ wegen der regional und individuell unterschiedlichen Bedarfe sowie wegen des damit verbundenen buerokratischen Aufwands in der Regel ungeeignet sind, eine bedarfsgerechte und effiziente Leistungsgewaehrung zu ermoeglichen. Stattdessen brauchen wir einen Ausbau der kommunalen Infrastruktur und die nicht-stigmatisierende Bereitstellung von Sach- und Dienstleistungen vor Ort, um so gleichzeitig Bedarfsgerechtigkeit als auch die Wahrung der Autonomie der Leistungsempfaenger zu erreichen. Und: In einer „Nationalen Bildungskonferenz“ von Bund und Laendern muessen verbesserte Standards fuer alle Kinder und Jugendlichen vereinbart werden.

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