Kloster Corvey: Privates Eigentum wird Weltkulturerbe

Kloster Corvey im westfälischen
Höxter ist jetzt die 39. UNESCO-Welterbestätte in Deutschland. Damit
ist ein privates Eigentum in die Weltspitze überragender Kulturgüter
aufgenommen worden. „Das ist eine besondere Auszeichnung auch für die
Eigentümer Viktor Herzog von Ratibor und Fürst von Corvey sowie die
dortige Kirchengemeinde St. Stephanus und Vitus“, sagt Michael Prinz
zu Salm-Salm, Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Privates
Denkmaleigentum (APD) in Berlin. „Durch das verantwortungsvolle
Engagement der Eigentümer konnte eines der bedeutendsten
frühmittelalterlichen Denkmäler der europäischen Kunstgeschichte
erhalten und denkmalgerecht konserviert werden und ist für die
Öffentlichkeit heute zugänglich“, so Prinz zu Salm-Salm. Corvey sei
das beste Beispiel dafür, wie persönlicher Einsatz den Erhalt und
Fortbestand von schützenswerten Denkmälern für das Weltkulturerbe
sichert.

Die ehemalige Benediktinerabtei war eines der einflussreichsten
Klöster im mittelalterlichen Frankenreich und wurde im Jahr 822 von
Ludwig dem Frommen, Sohn von Kaiser Karl dem Großen, gegründet. Das
Kloster besitzt das älteste und einzige fast vollständig erhaltene
karolingische Westwerk der Welt. Seit rund 200 Jahren ist die
Klosteranlage im Besitz der Herzöge von Ratibor. Insgesamt hatten
sich 40 Kultur- und Naturstätten aus aller Welt um einen Platz auf
der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes beworben, die aktuell fast 1000
Stätten in rund 160 Ländern umfasst. Die APD vertritt die Interessen
der privaten Denkmaleigentümer gegenüber Regierung und Parlament im
Bund und Ländern in Fragen des Denkmalschutzrechtes.

Michael Prinz zu Salm-Salm
Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum

Pressekontakt:
Wolfgang v. Dallwitz
Geschäftsführer Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum APD
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