Die Deutsche Hauptstelle für Suchfragen hat das
Kölner Urteil, das Kranken den Anbau von Cannabis erlaubt, als
„nachvollziehbar und sinnvoll“ bezeichnet. „Es handelt sich um eine
Notlösung für austherapierte Patienten“, sagte Geschäftsführer
Raphael Gaßmann dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe). Das
Urteil sei auch deshalb nicht kritisch zu sehen, „da der Patient ja
schon andere Schmerzmittel konsumiert hat und Cannabis keine
kritischere Substanz ist“. Der große Unterschied sei nur, dass das
Schmerzmittel nicht aus der Apotheke komme, sondern selbst angebaut
wird. „Das heißt, zum ersten Mal entzieht sich die medikamentöse
Behandlung dem ökonomischen Kreislauf.“
Der Deutsche Hanf Verband begrüßte das Urteil. Die Richter
stellten klar, „dass drei der Kläger sowohl alle
Behandlungsalternativen ausgeschöpft als auch angemessene
Sicherungsvorkehrungen zum Cannabisanbau in der eigenen Wohnung
getroffen haben“, teilte der Verband auf Anfrage des „Kölner
Stadt-Anzeiger“ mit. Damit schrumpfe der Ermessensspielraum des
Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte, solche Anträge
abzulehnen, noch mehr.
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