Am Tag seiner offiziellen Vorstellung gibt es heftige
Kritik am designierten Präsidenten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen. Der Anwalt des früheren
Gua-ntánamo-Häftlings Murat Kurnaz, Bernhard Docke, erklärte, sein
Verhalten im Fall Kurnaz stelle Maaßen „kein gutes Zeugnis“ aus. Nach
der Entscheidung im Kanzleramt, das amerikanische Angebot auf
Freilassung im Oktober 2002 auszuschlagen, sei der
Ministerialdirigent im Innenministerium maßgeblich an der Entziehung
der Aufenthalts- und Rückkehrrechte beteiligt gewesen, sagte Docke
sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwochausgabe) . „Diese
Entscheidung war nicht nur juristisch abwegig, sondern auch von
menschlicher Kälte geprägt.“ Der Anwalt sprach von einem „Tritt in
die Kniekehle“. Der in Bremen geborene türkische Staatsbürger Kurnaz
war im November 2001 in Pakistan unter Terrorismusverdacht
festgenommen und nach Guantánamo überstellt worden. Ob-wohl er als
unschuldig galt, blockierte die rot-grüne Bundesregierung seine
Heimkehr. Maaßen war damals Referatsleiter für Ausländerrecht und
für den Fall Kurnaz zuständig. Er kam in einer dieser Zeitung
vorliegenden Stellungnahme vom 30. Oktober 2002 zu dem Schluss, dass
Kurnaz seine Aufenthaltsgenehmigung eingebüßt habe, weil er „sich
länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten hat“. Dass der heute
30-Jährige wegen seiner Gefan-gennahme gar nicht die Möglichkeit
hatte, in Deutschland zu sein, spielte für Maaßen keine Rolle. Denn
„der Gesetzesbegründung ist nicht zu entnehmen, dass es dabei auf die
Tatsache der Freiwilligkeit der Abwesenheit ankäme“.
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