Der Bundestag muss das Kieler Wahlrechtsurteil zum
Anlass nehmen, „das Problem eine verfassungswidrigen Regelung der
Überhangmandate auch auf Bundesebene zu lösen“, sagte der
Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker
Beck, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag-Ausgabe). Die Kieler
Richter hätten klargestellt, „dass sich das Wahlergebnis auf jeden
Fall direkt in der Zusammensetzung des Parlaments widerspiegeln“
müsse. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundestag bereits 2008
aufgefordert, die Überhangmandate so auszugestalten, dass sie das
Zweitstimmenergebnis nicht verzerren. Es hatte eine Frist bis Mitte
2011 gesetzt. Grünen-Geschäftsführer Beck sprach sich dafür aus,
Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland
mehr Wahlkreise direkt gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis
zustehen, mit Mandaten in anderen Bundesländern zu verrechnen. Es sei
aber auch möglich, den anderen Parteien Ausgleichssitze in
unbegrenzter Höhe zuzubilligen. Das widerspreche jedoch allen
Versuchen, das Parlament zu verkleinern. Die Parteien hatten sich vor
der Bundestagswahl über diese Frage zerstritten. Nach Informationen
des „Kölner Stadt-Anzeiger“ hat es seither keine Annäherung gegeben.
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