Kölner Stadt-Anzeiger: Vorabmeldung Kölner Stadt-Anzeiger
Datenschützer zu Google Street View:

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die
Verantwortlichen von Google Street View aufgefordert, Widersprüchen
von Betroffenen breiten Raum einzuräumen. „Das Verfahren muss so
gestaltet sein, dass sowohl Internetnutzer als auch Betroffene, die
das Internet nicht nutzen, ihr Widerspruchsrecht ausüben können“,
sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe). „Dies
bedeutet, dass neben dem ,Widerspruchstool“ die Möglichkeit gegeben
sein muss, den Widerspruch schriftlich einzulegen. Hilfreich wäre es
auch, wenn Google den Betroffenen eine telefonische Hotline zur
Verfügung stellen würde.“ Überdies solle der Widerspruch „nicht nur
in einem engen Zeitfenster, sondern auf Dauer möglich sein“, so
Schaar weiter. „Vor Inbetriebnahme des Dienstes in Deutschland muss
gewährleistet sein, dass sämtliche bis dahin eingelegten Widersprüche
abgearbeitet werden. Schließlich darf es nicht dazu kommen, dass
Google die persönlichen Identifikationsdaten, die im Rahmen des
Widerspruchsverfahrens anfallen, auf Dauer zentral speichert oder zu
anderen Zwecken verwendet.“ Voraussetzung für die Inbetriebnahme des
Dienstes sei zu guter Letzt, „dass Gesichter und KFZ-Kennzeichen
verpixelt werden, und zwar nicht nur bei der Darstellung der
Aufnahmen im Internet, sondern auch in den Rohdaten, die in den USA
gespeichert werden.“

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