Dabei ist die Lage glasklar: Khan wendet international geltendes Recht an, ohne Ansehen der angeschuldigten Person, und wirft Israel unter anderem das Aushungern der Bevölkerung im Gazastreifen vor und der Hamas Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Khans Antrag spricht für eine differenzierte Herangehensweise an die im Gaza-Krieg mit hoher Wahrscheinlichkeit begangenen Verbrechen. Eine Gleichsetzung dieser Verbrechen oder der Verbrecher erkennen diejenigen, die den Strafgerichtshof diskreditieren wollen.
Israel hat das Gerichtsstatut ohnehin nie unterzeichnet, ebensowenig die USA, deren Rückendeckung für Netanjahu damit keinerlei Wert hat. Sollte das Gericht den Anträgen Khans stattgeben, heißt das längst nicht, dass Netanjahu oder Hanijeh sich strafrechtlich werden verantworten müssen. Dafür müssten sie erstmal verhaftet werden. Im Falle Netanjahus kann man dies in ihrer Amtszeit wohl ausschließen.
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