Folter gehört bestraft, überall. Dieses Prinzip gilt völkerrechtlich, und deswegen konnte der Arzt Alaa M. aus Syrien vom Oberlandesgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt werden – obwohl der Täter und seine Opfer aus Syrien kommen und die Taten in dem damaligen Assad-Staat verübt wurden. Der Urteilsspruch gibt Opfern und Angehörigen wenigstens Genugtuung. Vor allem aber zeigt er den Folterern und ihren Auftraggebern (in den allermeisten Fällen sind das Männer) in aller Welt, dass sie nicht vor Strafe sicher sind. Auch wenn es viel zu vielen gelingt, sich dem Zugriff der Justiz zu entziehen. So ist es bitter, dass Hauptverantwortliche, insbesondere der langjährige Machthaber Baschar al-Assad, ins (russische) Exil flüchten konnten. Das schmälert aber nicht die Bedeutung des Urteils gegen Alaa M. Der Prozess erforderte einen enormen Aufwand – mehr als drei Jahre lang hat der Senat verhandelt. Doch das war notwendig.
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