Obwohl die Rechtslage zum Thema Bearbeitungsgebühren bei Krediten gerichtlich weitestgehend geklärt ist, weigern sich aktuell viele Kreditinstitute, die Gebühren an ihre Kunden zurückzuzahlen. Dies gilt nach Erfahrung der Kanzlei Steinbock & Partner vor allem für Kreditverträge der Sparkassen sowie der Commerzbank, Audibank, Süd-West-Kreditbank, aber auch für zahlreiche andere Institute.
Die Rechtsanwälte Steinbock & Partner betreuen mehrere Betroffene und konnten unter anderem im Februar 2013 für eine Mandantin ein positives Urteil gegen ein internationales Kreditinstitut erwirken. Die Bank wurde in diesem Fall zur Rückzahlung der Kreditgebühren zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozent verurteilt. In anderen Fällen konnte die Kanzlei Steinbock & Partner auf dem Wege außergerichtlicher Lösungen eine Rückzahlung der Kreditgebühren durch die Banken durchsetzen.
Für Kreditnehmer, die ihre Rechtslage anwaltlich prüfen lassen und die Gebühren zurückfordern wollen, bieten Steinbock & Partner einen kostenlosen und unverbindlichen Dienst an. Entsprechende Vertragsdokumente sowie eventuell vorhandener Schriftverkehr mit den Banken können per Mail (info@steinbock-partner.de) an die Kanzlei übersandt werden. Eine Übermittlung per Fax ist unter 0931-99128-22 möglich. Nach erfolgter Prüfung melden sich die Rechtsanwälte Steinbock & Partner beim Betroffenen zur Klärung der nächsten Schritte persönlich zurück.
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