Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Donnerstag
die Klage der Computerspielfirma Atari gegen den Filehoster
Rapidshare an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dazu erklärt der
stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Günter Krings:
„Der BGH hat in seinem Urteil deutlich gemacht, dass
Speicherplattformen wie Rapidshare eine besondere Verantwortung für
die von Dritten dort gespeicherten Inhalte tragen. Die Richter halten
es für zumutbar, dass solche Host-Provider bei Kenntnis von
Rechtsverletzungen Maßnahmen ergreifen, diese zu unterbinden.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in ihrem Positionspapier
zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft für eine Pflicht der
Host-Provider zur Löschung der urheberrechtsverletzenden Inhalte nach
Inkenntnissetzung ausgesprochen. Sie sieht sich nun durch diese
Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestätigt. Filehoster, die im
Gegensatz zu herkömmlichen Host-Providern mit den gehosteten Inhalten
Geld verdienen, haben konsequenterweise auch mehr Verantwortung im
Geschäftsverkehr.
Das Vorgehen gegen illegale Download- oder Streaming-Plattformen
dient auch dem Schutz des Verbrauchers im Internet. Ohne illegale
Angebote kann es auch keine illegalen Downloads geben.“
Hintergrund:
Rapidshare ist ein sogenannter Filehoster, der auf einer Plattform
im Internet teilweise kostenpflichtig Speicherplatz zur Verfügung
stellt. Nutzer hatten dort das Computerspiel „Alone in the dark“
hochgeladen, das von Atari vertrieben wird. Über den veröffentlichten
Link konnten andere Nutzer illegal auf diese Datei zugreifen. In der
Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klage von Atari
abgewiesen. Dieses Urteil hob der BGH nun auf und verwies den Streit
zurück.
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