Wichtige Informationen zum Beginn der
Reisesaison für Campingfahrzeuge
In wenigen Tagen rollt sie wieder, die Lawine der Urlauber in
ihren Fahrzeugen auf unseren Straßen. Egal ob in Richtung Süden oder
Norden – es werden auf der Autobahn oder den Landstraßen viele
Kilometer zurückgelegt bis man am Urlaubsort ankommt. Auch die
Caravans und Wohnmobile sind am Start. Diese meist nur für den Urlaub
genutzten Fahrzeuge müssen dann oft aus dem Stand stramme Leistungen
bringen. Rund eine Million Wohnmobile und Wohnanhänger sind auf
unseren Straßen zugelassen. Den Löwenanteil stellen dabei die
Wohnanhänger. Ein guter technischer Zustand ist die Voraussetzung für
eine sichere Fahrt in den Urlaub. Die KÜS-Prüfingenieure kennen aus
den entsprechenden Hauptuntersuchungen die Besonderheiten und halten,
pünktlich zu Beginn der Reisesaison, wertvolle Hinweise bereit.
Caravans weisen nicht selten bei Bremsanlagen und Lichtanlagen
HU-relevante Mängel auf. Rost, defekte Leitungen und Probleme mit den
Über-tragungseinrichtungen kommen häufig vor. Im Visier der
KÜS-Prüfingenieure sind immer auch Deichsel, Stützrad, Abreißseil und
Zugkugelkupplung – typische Gefahrenquellen durch den unvermeidlichen
Verschleiß. Und wie bei allen Fahrzeugen ist das Reifenprofil,
oftmals vom Verbraucher unterschätzt, von Bedeutung: 1,6 Millimeter
müssen es per Gesetz sein, 3 Millimeter empfehlen die
KÜS-Prüfingenieure. Achtung: Caravans, die nach der 9.
Ausnahmeverordnung der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben,
dürfen mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren werden.
Andernfalls gilt der Ausnahmestatus nicht. Das Reifenalter ist an der
DOT-Nummer zu erkennen.
Wohnmobile sind per Gesetz klar definiert – als Fahrzeuge der
Klasse M (Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) mit besonderer
Zweckbestimmung. Sie ermöglichen die Unterbringung von Personen und
sind mindestens ausgerüstet mit Tisch, Sitzgelegenheiten,
Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
Kochgelegenheit und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und
sonstigen mitgeführten Gegenständen. Der Tisch kann leicht zu
entfernen sein, alle anderen genannten Ausrüstungsgegenstände müssen
im Wohnbereich fest angebracht sein.
Fehlt diese Ausrüstung auch nur zum Teil, kann bei der HU keine
Plakette erteilt werden! Gleiches gilt für Kombis, Transporter und
Multivans, die für steuerliche Vergünstigungen zu Wohnmobilen
umgerüstet wurden. Wie bei anderen Fahrzeugen ergeben sich die
Steuersätze von Wohnmobilen – anders als früher – über die
Schadstoffklassen, nicht mehr nur aus dem Fahrzeuggewicht. Mögliche
Folge ist eine Verteuerung von Fahrzeugen, deren ursprüngliche
Einstufung durch vorgenommene Veränderungen nicht mehr gilt.
Lichtanlage, Bremsanlage und Abgasanlage sind häufige
HU-Mängelquellen, ebenso wie die Bereifung, zu der bei Wohnmobilen
eine Besonderheit beachtet werden muss. Sie sind oft mit verstärkten
Reifen ausgestattet. Das sind Reinforced-Reifen (Verstärkung an der
Seitenflanke) und C-Reifen (Verstärkung in der Lauffläche). Diese
Reifen verhalten sich sehr unterschiedlich. Konsequenz: Die Bereifung
am Wohnmobil muss einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen
erheblich höher sein. Schlimmste Folge eines zu niedrigen
Reifendrucks kann ein Reifenplatzer sein. Wohnmobile unterliegen bei
der Hauptuntersuchung speziellen Regeln, da Mängel an Fahrzeugen
dieser Größe und Schwere zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen
führen können. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im Anschluss an die
Erstzulassung nach 36 Monaten vorgestellt werden, danach alle 24
Monate. Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen haben
nach zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen sie weiterhin
im Zwei-Jahres-Takt vorgestellt werden. Diese Regelung gilt bis zum
6. Jahr, danach erfolgt eine jährliche Prüfung. Wohnmobile mit mehr
als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur
Hauptuntersuchung.
Bei Caravan und Wohnmobil steht immer die Flüssiggasanlage im
Fokus der Prüfer. Sie dient dem Betrieb der per Definition
vorgeschriebenen Kücheneinrichtung (nicht dem Fahrzeugantrieb). Sie
muss mindestens im Zwei-Jahres-Abstand untersucht werden. Damit es
zur ebenfalls vorgeschriebenen Prüfbescheinigung kommt, muss u. a.
eine Trennung von Wohnraum und Fahrgastraum durch eine Wand gegeben
sein. Gasflaschen, -kästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei
zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen,
Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn
Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft. Bei
einem Brandschaden nehmen Versicherungen als Erstes Einsicht in die
Gasprüfbescheinigung vor. Diese Prüfung kann übrigens zusammen mit
der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
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