„Die Erfahrung aus der letzten Wirtschaftskrise im Jahr 2008 zeigt, dass Kurzarbeitergeld vor allem auch für die Zeitarbeitsbranche ein sinnvolles Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen ist“, freuten sich Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, und iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz über die Zusage des NRW-Arbeitsministers Guntram Schneider, sich bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 26./27. November in Mainz für das Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeit einzusetzen. Guntram Schneider betonte, er wolle sich für eine entsprechende Bundesratsinitiative starkmachen – derzeit existiert keine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeitsbranche. Der Minister indes beruft sich auf eine Studie der TU Dortmund, die deutlich macht, dass insbesondere im produzierenden Sektor Instrumente wie Kurzarbeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitkorridore einen Anteil an der raschen Erholung nach der Krise hatten. „Die Studie belegt, dass es sinnvoll ist, eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelung in Zukunft auch für einzelne Branchen zuzulassen, die sich einer krisenhaften Sonderkonjunktur befinden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, diese Regelung auch auf Zeitarbeitsunternehmen auszuweiten“, unterstrich Schneider. In der Wirtschaftskrise 2008/2009 wurde nicht zuletzt auch auf die Initiative des iGZ hin erstmals KuG für die Zeitarbeitsbranche angeboten – 24.000 Zeitarbeitskräfte behielten dank Kurzarbeitergeld ihren Arbeitsplatz. „Dadurch war es der Zeitarbeitsbranche außerdem möglich, mit dem Anziehen der Konjunktur sofort auf die wieder steigenden Arbeitskräftenachfrage zu reagieren“, nannte Kramer einen weiteren Vorteil des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeitsbranche. Nun gelte es, diesen positiven Ergebnissen ein festes Fundament zu geben, „so dass wir künftig gut gewappnet sind“, appellierte Kramer für eine gesetzliche Realisierung des Kurzarbeitergeldes für die Zeitarbeitsbranche.
NRW-Arbeitsminister fordert Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 18 MonateNRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) hält die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von sechs auf zwölf Monaten für nicht ausreichend. "Zwölf Monate sind ein Fortschritt. Wir wollen aber eine gesetzliche Bezugsdauer von 18 Monaten", sagte Schneider der WAZ-Mediengruppe. Im Bedarfsfall könne bei schweren Krisen mit einer Rechtsverordnung auf 24 Monate verlängert werden. Das Kurzarbeitergeld hilft Firmen, Auftra...
Weiß: Verlängerte Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld schafft PlanungssicherheitMit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich am kommenden Freitag wird eine Verordnung zur Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf zwölf Monate in Kraft treten. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe Peter Weiß: "Die Verlängerung der Bezugsdauer des regulären Kurzarbeitergeldes von sechs auf zwölf Monate ist eine zielsichere Hilfe für Unternehmen, die derzeit unter spürbaren Auftragsr&uu...
Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld laufen früher aus Mit den Konjunkturpaketen hatte die Bundesregierung zur Arbeitskräftesicherung in der Wirtschaftskrise Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld befristet eingeführt. Diese Sonderregelungen sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten. Nun endet diese Regelung früher. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Endedatum der Sonderregelungen auf den 31. Dezember 2011 vorverlegt. "Zum Jahresbeginn 2012 gil...
Sonderregelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld laufen früher aus Mit den Konjunkturpaketen hat die Bundesregierung zur Arbeitskräftesicherung in der Wirtschaftskrise Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld befristet eingeführt. Die Sonderregelungen sollten ursprünglich bis 31. März 2012 gelten. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird das Endedatum der Sonderregelungen voraussichtlich auf den 31. Dezember vorverlegt. Zum Jahresbeginn 2012 gilt für konjunkturelle Kurzarbeit i...