Der Bundesrat möchte das Verfahren in Nachlasssachen verbessern und damit unter anderem die Amtsgerichte und Notare entlasten.
Aus diesem Grund hat er heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem er ein elektronisch geführtes zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer einrichten und die vorhandenen Daten in dieses überführen will. Um den Vollbetrieb binnen kurzer Frist zu gewährleisten, seien in den ersten fünf Jahren des Betriebs schätzungsweise 15 Millionen karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten elektronisch zu erfassen.
Nach Ansicht der Länder nutzt das gegenwärtige Mitteilungswesen in Nachlasssachen die möglichen Effizienzgewinne durch moderne Kommunikations- und Speichermedien nicht hinreichend aus. Der jeweilige Verwahrungsort relevanter Urkunden sei dezentral bei ca. 5.200 Stellen auf Karteikarten registriert. Komplizierte Meldewege, veraltete Daten und Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin führten zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten. An europäischen Bestrebungen zur Vernetzung von Registern über erbfolgerelevante Erklärungen könne sich Deutschland daher bislang nicht beteiligen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zu übermitteln.
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer
Drucksache 247/10 (Beschluss)