Lausitzer Rundschau: Juristische Lücke gesucht

Das brandenburgische Schüler-Bafög schei

Die Juristen können sich nun den Kopf zerbrechen,
ob das Schülerbafög als Landeszuschuss für angehende Abiturienten aus
einkommensschwachen Familien ab 2011 auf das Arbeitslosengeld II des
Bundes angerechnet wird. 680 Schüler der gymnasialen Oberstufe in
Brandenburg müssen damit rechnen, nach fünf Monaten und Zahlungen von
jeweils 100 Euro keinen Landeszuschuss mehr zu bekommen. Der ist für
den Kauf eines Laptops, für Theaterbesuch, Bücher, eben für Ausgaben
in Sachen Bildung vorgesehen. 250 Euro hat der Bund an Bildungskosten
für Kinder aus Hartz-IV-Familien errechnet – für Schulessen,
Ausflüge, Nachhilfe oder Vereinssport. Abiturienten aus
einkommensschwachen Familien bekommen in Brandenburg bislang 600 bis
1200 Euro im Jahr. Nun möchte man meinen, Brandenburg bräuchte doch
nur die Differenz ausgleichen für die 680 Betroffenen. Gerade für sie
hatte Rot-Rot das Prestigeprojekt gegen alle Widerstände von
Verbänden, Gewerkschaften und Experten auch in den eigenen Reihen
durchgesetzt. Wenn der Bund sagt, die Bildungskosten für Schüler aus
Hartz-IV-Familien sind mit den neuen Vorschriften abgedeckt, wird das
Land wenig ausrichten können, auch wenn Paragrafen gewälzt werden.
Zumal das Schülerbafög sich auf jene Bereiche bezieht, die der Bund
selbst abdecken will. Eine juristische Lücke ist nicht in Sicht. Die
Betroffenen können das alles kaum verstehen. Sie haben auf das
rot-rote Versprechen gesetzt. Der Schulsozialfonds ist nur ein
kleiner Ersatz – und ist beim Gang zum Schuldirektor mit einem Stigma
behaftet: zu den sozial Schwachen zu gehören.

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