Eine Einsicht in die „schwarze Liste“ der
Versicherer mit etwa 5 Millionen Datensätzen über Versicherte und
Versicherungsschäden war bis jetzt Tabu für die Verbraucher. Dieser
„Geheimdienst“ der gesamten Versicherungswirtschaft enthält
keineswegs nur kriminellen Machenschaften von Betrügern. Dort sind
auch Daten von Menschen verzeichnet, denen zu Recht
Versicherungsleistungen ausbezahlt wurden. Nun ist das
datenschutzrechtlich mehr als fragwürdige Versteckspiel zu Ende:
Versicherte haben ab sofort Zugang zu ihren eigenen Daten und zu den
Daten ihres Fahrzeugs.
Die Selbstauskunft, die Autofahrer oder von ihnen beauftragte
Rechtsanwälte oder Sachverständige einholen können, bringt neben mehr
Transparenz auch handfeste Vorteile im Kampf um berechtigte Ansprüche
auf Leistungen von der Versicherung. Wer eine Selbstauskunft
beantragt, dem kann wohl nicht mehr so schnell der Leistungsanspruch
verweigert werden, nur weil er vergessen hatte, einen lange
zurückliegenden Vorschaden anzugeben.
Die Möglichkeiten der neuen Transparenz des Hinweis- und
Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS)
sollten Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige im Interesse ihrer
Kunden aktiv nutzen. Details dazu und die Links zur Antragstellung
auf Selbstauskunft finden Sie in der Unfallzeitung (
http://www.unfallzeitung.de/zeitung/sind-wir-alle-miteinander-gauner-
).
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