LVZ: Bundesregierung hat Vertrags-Aufbesserung für Sarrazin als Gegengeschäft zugestimmt

Entgegen ihrer offiziellen Erklärungen, sich nicht
in die Neuregelung der Vertragsbeziehungen zwischen der Bundesbank
und ihrem scheidenden Vorstandsmitglied Thilo Sarrazin (SPD)
eingemischt zu haben, hat die Bundesregierung, nach Information der
„Leipziger Volkszeitung“ (Dienstag-Ausgabe) aus zuständigen
Regierungskreisen, im Eilverfahren der um rund 1000 Euro erhöhten
Sonder-Pensionsregelung für Sarrazin zugestimmt. Erst damit wurde die
Vertragsauflösung zum 30. September ermöglicht. Die
Pensionssonderleistung, die Sarrazin so behandelt, als wäre er
regulär zum Vertragsende 2014 ausgeschieden, war vom
Bundespräsidialamt durch Staatssekretär Lothar Hagebölling in der
vergangenen Woche vermittelt worden.

Nach Paragraph 7, Absatz 4 des Bundesbankgesetzes gilt für das
öffentlich-rechtliche Amtsverhältnis der Mitglieder des
Bundesbankvorstandes: „Ihre Rechtsverhältnisse gegenüber der Bank,
insbesondere die Gehälter, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge,
werden durch Verträge mit dem Vorstand geregelt. Die Verträge
bedürfen der Zustimmung der Bundesregierung.“

Linke-Bundesgeschäftsführer Werner Dreibus nannte den
Pensionszuschlag für Sarrazin gegenüber der Zeitung „eine politische
Instinktlosigkeit sondergleichen“. Er verwies auf die
Zustimmungspflicht durch die Bundesregierung. „Die Regierung hat
ausdrücklich jede Einflussnahme verneint. Hat also das
Bundespräsidialamt bei der Aushandlung eines Pensionszuschlags ohne
rechtliche Basis mitgeholfen? Oder hat die Bundesregierung ihre
Finger doch im Spiel und hat in dieser Frage bisher gelogen?“ Man
müsse deshalb schnell wissen, wer mit Sarrazin verhandelt habe, so
Dreibus. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf diese Informationen.“

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