LVZ: Hessens Justizministerin hält Anti-Terror-Gesetzentwurf für unklar, unpräzise und zum Teil für praxisuntauglich

Dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko
Maas (SPD) zur Verhütung islamistischer Terrorakte droht Ärger in der
Abstimmung mit den Ländern. So erklärt Hessens Justizministerin Eva
Kühne-Hörmann (CDU) gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“
(Donnerstag-Ausgabe), mit seinem Referentenentwurf bleibe Maas
„leider völlig unklar“, was mit Personen geschehe, die nicht nach
Syrien, sondern nach Brüssel oder Paris ausreisten, um dort schwere
Gewalttaten vorzunehmen. „In der Praxis wird es vor allem
Nachweisprobleme geben.“ Erst habe der Justizminister darauf gesetzt,
das Thema auszusitzen, mit dem Ergebnis, dass „wertvolle Zeit im
Kampf gegen den islamistischen Terror verloren“ gegangen sei. Und nun
drohten zahlreiche praktische Probleme. Der Maas-Entwurf sei
„erkennbar mit heißer Nadel gestrickt“ worden, weil er
Sachentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Fragen des subjektiven
Tatbestands „bei solchen Straftaten nicht aufnimmt oder auf Normen
verweist, die er selbst streichen will“. Maas gehe zu „unpräzise“ vor
mit dem Ergebnis, „dass wir potentiellen Tätern ihre Taten nur sehr
schwer nachweisen können oder dass spätere Entscheidungen, die auf
diese neuen Straftatbestände gestützt werden, aufgrund dieser Mängel
wieder aufgehoben werden“. Der 17-seitige Entwurf eines „Gesetzes zur
Änderung des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren
staatsgefährdenden Gewalttaten“ sieht unter anderem die Möglichkeit
zur Strafverfolgung von Dschihadisten vor, schon wenn sie Deutschland
verlassen wollen, um sich an schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren
Gewalttaten ausbilden zu lassen. Der Entwurf befindet sich in der
Ressortabstimmung. Das Bundeskabinett will sich am kommenden Mittwoch
damit befassen.

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