Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zu den Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Rente mit 63:

In der Angst, dass es zu einer
Frühverrentungswelle kommen könnte, deren Wahrscheinlichkeit höchst
umstritten ist, wurden Sonderregelungen für die zwei letzten Jahre
vor Rentenbeginn verabschiedet, die nicht nur unscharf formuliert
sind. Sie verletzen laut einem Gutachten auch den
Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes – und wären damit
verfassungswidrig. Dass ist der Nachteil, wenn als politische
Wohltaten gedachte Gesetze schnell Realität werden und gleichzeitig
Bedenken der Koalitionspartner berücksichtigt werden sollen. Es gilt
der alte Satz: Gut gemeint ist nicht gut gemacht.

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