Das Strafmaß, das die Richter gegen den
kongolesischen Rebellenführer Lubanga verhängt haben, lässt Fragen
offen. Er bekam 14 Jahre Haft, sechs hat er abgesessen. In acht
Jahren ist der Mann wieder auf freiem Fuß, dessen Milizen Hunderte
von Kindersoldaten rekrutiert und missbraucht haben. Acht Jahre Haft
kann es hierzulande für einen Raubüberfall geben. Oder für schwere
Steuerhinterziehung und Betrug. Die Anklage hatte für Lubanga 30
Jahre gefordert. Er habe sich kooperativ verhalten, begründen die
Richter das Urteil. Außerdem habe die Anklage viele Verbrechen
überhaupt nicht eingebracht. Den Opfern hilft das Wissen um die
Probleme bei der Beweisführung wenig. Aber immerhin ist Lubanga
verurteilt. Das hat – hoffentlich – unabhängig vom Strafmaß
Signalwirkung. Nägel mit Köpfen sind nun noch bei der Entscheidung
über Entschädigungszahlungen für die Opfer nötig.
Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD
Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de