Allerdings: Solange es nicht ausgeschlossen
ist, Unterhalt vom Samenspender zu fordern, ist dessen Wunsch nach
Anonymität verständlich. Es dürfen später keine Kosten für die
Spender entstehen, sonst gibt es bald keine mehr. Das muss geregelt
werden. In einigen Nachbarländern sind anonyme Spenden bereits
verboten – ohne merkliche negative Folgen für die
Reproduktionsmedizin. Diesem Beispiel sollte Deutschland folgen und
so einen Beitrag dazu leisten, traumatische Erfahrungen zu vermeiden
– bei Kindern und Spender.
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Märkische Oderzeitung
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