Dass das schleswig-holsteinische
Landesverfassungsgericht das Landtagswahlgesetz im Norden kippen
würde, konnte erwartet werden. Schließlich ist ein Regelwerk, das ein
Landesparlament um fast die Hälfte der Normzahl seiner Sitze aufbläht
und dabei auch noch aus einer satten Unterzahl an Zweitstimmen eine
Mehrheit an Mandaten ermöglicht, dringend reparaturbedürftig – und,
wie nun festgestellt, verfassungswidrig. Dass das Verfassungsgericht
den Kieler Landtag jetzt nicht sofort auflöste, wie von manchem
erhofft, ist aber verständlich. Wie sollte sonst ein neues Gesetz
zustande kommen? Die Frist, innerhalb derer die Koalition von Peter
Harry Carstensens Neuwahlen ansetzen muss, ist jedoch deutlich zu
lang. Das befremdet – und zwar nicht nur die Opposition.
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