Zahlreiche geraubte Kunstwerke sind im
Dritten Reich verschwunden, auf verschlungenen Wegen in private Hände
gelangt und später von Museen angekauft worden. Wer nicht
recherchierte, woher die erworbenen Schätze stammten, muss nun damit
leben, dass sie ihm nicht länger gehören. Der Bundesgerichtshof hat
mit seinem Urteil zur Plakatsammlung von Hans Sachs klar gemacht,
dass Ansprüche auf verschollene Kunstwerke nicht verjähren –
ansonsten würde nationalsozialistisches Unrecht fortgeschrieben. Ein
richtiges Urteil, das nun vom Deutschen Historischen Museum umgesetzt
werden muss. Dazu gehört auch, die Dissonanzen mit Peter Sachs, dem
Erben des kunstliebenden Berliner Zahnarztes Hans Sachs, beizulegen.
Vorwürfe, der Sohn wolle die Sammlung nur verhökern, werden nicht
dazu beitragen, ins Gespräch zu kommen. Zum Beispiel darüber, ob das
Museum die Sammlung nicht erwerben kann. Rechtmäßig.
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