Bisher musste man kaum fürchten, dass
ausländische Verkehrsstrafen vollstreckt werden. Damit ist es aber
bald vorbei. Nicht nur, dass neuerdings EU-Bußgeldbescheide, wenn sie
mindestens 70 Euro betragen, eingetrieben werden können. Nun rückt
auch die praktische Umsetzung näher: Ein EU-Datennetz soll spätestens
2013 dafür sorgen, dass sich der Besitzer des fraglichen Wagens rasch
ermitteln lässt. Wobei zumindest für Deutsche weiter gilt, dass
letztlich nicht der Halter des Autos, sondern der tatsächliche Sünder
zahlen soll. Dass die Behörden die neuen Möglichkeiten nicht nutzen
und Gnade walten lassen, darf keiner erwarten: Jeder EU-Staat kann in
Zeiten der Euro- und Schuldenkrise neue Einnahmen gut gebrauchen. +++
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