Schon beim jetzigen Entwurf ist klar: Es
wird knirschen, wenn das Strafrecht in einem konkreten Fall auf die
Sportgerichtsbarkeit trifft, wenn Datenschutzbelange der Athleten mit
den Interessen von Dopingfahndern kollidieren. Ein Scheitern des
Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht samt anschließender
Korrekturen ist durchaus möglich. Dass die Bundesregierung dieses
Risiko bewusst eingeht, zeigt, wie groß die Not im Anti-Doping-Kampf
ist.
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