Potsdam. Die Pläne des brandenburgischen
Innenministeriums, das Landeskriminalamt in Eberswalde (Barnim)
aufzulösen und dem künftigen Polizeipräsidium in Potsdam
anzugliedern, verstoßen gegen das Bundeskriminalamtsgesetz. Der
Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Brandenburg, Andreas
Schuster, sagte der Märkischen Oderzeitung, dass die vom
Innenministerium geplante Struktur der Kriminalpolizei deshalb
verfassungsrechtlich bedenklich sei. Er verwies auf das
Bundeskriminalamtsgesetz, wo in Paragraph eins, Absatz zwei
festgelegt wird, dass die Länder „zentrale Dienststellen der
Kriminalpolizei (Landeskriminalämter) zur Sicherung der
Zusammenarbeit des Bundes und der Länder“ zu unterhalten haben. Mit
den Plänen von Innenminister Rainer Speer (SPD), die Eberswalder
Behörde in eine Abteilung des künftig einzigen Polizeipräsidiums in
Potsdam umzuwandeln, würde keine zentrale Dienststelle mehr
existieren und die Zusammenarbeit mit dem BKA beeinträchtigt, sagte
Schuster. Sollte Speer seine Pläne nicht ändern, wollen die
Gewerkschafter klagen.
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