Maßnahmen zur energetischen Sanierung sollen ab sofort besser von der Steuer abgesetzt werden können

Hintergrund ist ein Gesetzentwurf, dem der Finanzausschuss des Bundestages am 29. Juni zugestimmt hat und der noch 2011 in Kraft treten soll. Profitieren können Hauseigentümer, die mit ihren Maßnahmen ab dem 6. Juni 2011 begonnen haben. Die steuerliche Förderung soll für Sanierungen gelten, die bis zum 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Zu den Maßnahmen zählen verbesserte Wärmedämmungen und neue Fenster ebenso wie die Erneuerung des Dachs und der Einbau einer effizienteren Heizungsanlage.

Die Kosten für eine energetische Sanierung können Steuerzahler über zehn Jahre geltend machen. Entscheidend ist, dass das Haus vermietet oder selbst genutzt wird. Bei vermieteten Wohngebäuden ist eine gleichmäßige Abschreibung über zehn Jahre vorgesehen. Bei selbst genutztem Wohnraum können zehn Jahre lang jeweils zehn Prozent der Investitionen als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nach den Renovierungsarbeiten ein bestimmter Energiestandard erreicht wird: Der Primärenergiebedarf darf 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Sanierungsmaßnahmen vergleichbaren Neubaus nicht überschreiten.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. begrüßt das neue Gesetz und vor allem die vorgezogene Umsetzung. „Die steuerliche Förderung kommt vielen Eigentümern zugute und hat zudem positive Auswirkungen auf die Umwelt“, so Siegfried Stadter.

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