Vorgesehene Neuregelungen verbessern den Schutz
datenverarbeitender Systeme im Interesse von Bürger, Wirtschaft und
Staat
In den nächsten Tagen leitet die Bundesregierung die
Ressortabstimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der
Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
ein. Dazu erklärt der innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion
im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„Die IT-Sicherheitslage in Deutschland ist weiterhin angespannt.
Daher sind gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung der
IT-Sicherheitslage in Deutschland dringend geboten. Wirtschaft,
Bürger und der Staat sind gleichermaßen betroffen. Wir begrüßen
deshalb, dass der Gesetzentwurf das Ziel verfolgt, die IT für alle
gesellschaftlichen Bereiche stärker zu schützen.
Der Schutz der IT-Systeme sog. kritischer Infrastrukturen, die für
das Funktionieren des Gemeinwesens unerlässlich sind (u.a. Energie,
Verkehr, Wasser), hat höchste Priorität. Deshalb ist es richtig, dass
den Betreibern dieser Infrastrukturen die Verpflichtung auferlegt
wird, schwerwiegende Sicherheitsvorfälle zu melden.
Genauso wichtig ist es, zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
Telekommunikationsanbieter stärker in die Verantwortung zu nehmen. Es
stellt eine erhebliche Verbesserung dar, dass der Gesetzentwurf das
Ziel verfolgt, von den Anbietern stärkere Bemühungen um den Schutz
ihrer Systeme vor unerlaubten Zugriffen zu verlangen.
Schließlich soll die sichere Kommunikation der Behörden durch die
Stärkung der Befugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik sowie des Bundeskriminalamtes erreicht werden.
Nur so ist auch für die Zukunft die Funktionsfähigkeit der Verwaltung
sicherzustellen.“
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