Mayer: Massenhafter Diebstahl von Login-Daten erfordert Verbesserung der IT-Sicherheit

Online-Anbieter, Verbraucher und Politik müssen
gemeinsam auf Defizite reagieren

Nach Berichten der amerikanischen Zeitung „New York Times“ haben
Online-Kriminelle rund 1,2 Milliarden Login-Daten gestohlen, die aus
Benutzernamen und den dazugehörigen Passwörtern bestehen. Dazu
erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Sofern die Medienberichte zutreffen, handelt es sich um den
größten bekannt gewordenen Identitäts-Diebstahl. Es besteht
offensichtlich erheblicher Handlungsbedarf, um zukünftig solche
Vorfälle zu vermeiden. Alle Beteiligten müssen sich fragen, was
verbessert werden kann. Zunächst sind Online-Anbieter aufgerufen,
mehr für den Schutz von Kundendaten zu tun. Neben der Wirtschaft sind
aber auch die Verbraucher gefordert, mehr auf Sicherheit zu achten um
beim Identitätsdiebstahl besser geschützt zu sein. Ein Ansatz kann
hierbei sein, verstärkt auf mehrstufige Sicherungen, wie etwa
Handy-Einmalcodes neben den bisherigen Passwörtern zu setzen.

Die Politik ist gefordert, für die Erhöhung der Sicherheit im Netz
den richtigen Rahmen zu setzen. Das in Kürze zu erwartende
IT-Sicherheitsgesetz soll auch dem verbesserten Schutz der
Bürgerinnen und Bürger im Netz dienen. Meldepflichten von
Telekommunikationsanbietern wären hierbei ein erster wichtiger
Schritt. Die Bevölkerung hat zu Recht das Bedürfnis nach verbessertem
Schutz bei der Nutzung von Online-Banking, sozialen Netzwerken oder
beim Online-Kauf.“

Hintergrund:

Die „New York Times“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 6. August 2014
über die Aufdeckung eines Datendiebstahls, bei dem von
Online-Kriminellen rund 1,2 Milliarden digitale Identitäten in Form
von Kombinationen von Benutzername und Passwort sowie mehr als 500
Millionen E-Mail-Adressen gestohlen wurden. Mit den gestohlenen Daten
lassen sich Online-Konten übernehmen, wie es sie zum Beispiel bei
sozialen Netzwerken oder Online-Händlern gibt. Kriminelle können dann
auf Rechnung der Betroffenen Waren bestellen oder unter falschem
Namen Nachrichten verbreiten. Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) prüft derzeit mit Hochdruck zusammen mit
den zuständigen deutschen und amerikanischen Behörden, ob deutsche
Internetnutzer und Online-Anbieter von dem Vorfall betroffen sind.

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