„Dieses Urteil stellte einen weiteren Erfolg dar, nachdem bereits 2016 ein von uns vertretener Privatanleger seine Investition in voller Höhe von einer beteiligten Bank nahezu freiwillig erstattet bekam. Das Urteil belegt, dass Anleger der MBB Clean Energy AG – selbst wenn keine Beratung stattfand – ihre gesamte Anlagesumme oftmals zurückgezahlt bekommen können.“, so Rechtsanwalt Franz Braun.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von Anleihegläubigern der MBB Clean Energy AG gegen unterschiedliche Anspruchsgegner und führt mehrere Klageverfahren gegen beteiligte Banken in Zusammenhang mit dem Erwerb der Anleihe. Rechtsanwalt Braun ist fest davon überzeugt, dass „der Großteil der Anleger trotz des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MBB Clean Energy AG nicht zwangsläufig einen Zahlungsausfall erleiden muss.“ Neben dem nun verkündeten Urteil rechnet er in naher Zukunft mit weiteren positiven Entscheidungen. Das endgültige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean Energy AG ist indes immer noch nicht eröffnet.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin rät allen betroffenen Investoren, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die rechtlichen Möglichkeiten für eine Rückzahlung des investierten Kapitals überprüfen zu lassen.