Magdeburg, 30.04.2015. Wer eine Immobilie inseriert, muss zukünftig die
vollständigen Daten zum Energieverbrauch angeben – andernfalls drohen ab Mai
2015 hohe Strafen. Auf diese Ordnungswidrigkeit weist die MCM Investor
Management AG aus Magdeburg hin. Informationen des Landesprogramms Zukunft
Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg zufolge drohen bis zu 15 000
Euro Strafe, falls die Daten unvollständig oder mangelhaft sein sollten. „Dieses
Vorhaben war zwar schon seit vergangenem Jahr im Gespräch, bisher wurde
allerdings von Strafen in diesem Ausmaß abgesehen“, erklären die
Immobilienexperten der MCM Investor.
So sind Vermieter und Verkäufer in der Anzeige dazu verpflichtet das Baujahr des
Hauses, den Energieträger der Heizung, den Endenergiekennwert aus dem
Energieausweis und die Art des Ausweises anzugeben. Wichtig zu wissen: Es gibt
zwei Arten des Energieausweises: Einen Bedarfs- und einen Verbrauchsausweis.
Für den Bedarfsausweis berechnet ein Fachberater den Energiebedarf anhand einer
technischen Analyse aller Gebäudedaten. Anhand dessen lassen sich der
energetische Zustand des Hauses, sowie der mögliche Sanierungsbedarf der
Immobilie ablesen. „Der Verbrauchsausweis sagt lediglich etwas über den
Energieverbrauch der vergangenen Jahre aus, ist also sehr subjektiv und
bewohnerabhängig“, sagen die MCM-Experten. So verbrauchen Familie von vorne
herein mehr als ein Ein- oder Zweipersonenhaushalt. Auch lassen sich keine
Rückschlüsse darauf ziehen, ob der Vormieter beispielsweise viel verreist oder
außer Haus war und somit weniger geheizt hat. Wurde der Energieausweis für das
Gebäude nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt, muss zusätzlich in dem Inserat die im
Ausweis aufgeführte Effizienzklasse veröffentlicht werden.
„Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig und für jeden Hausbesitzer, der in seiner
Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, unabdingbar“, so die Experten der
MCM Investor weiter. Des Weiteren sind sie dazu verpflichtet, das Dokument dem
Interessenten unaufgefordert vorlegen. Auch beim Neubau oder einer umfassenden
Sanierung gilt die unverzügliche Mitteilungspflicht über den Energieverbrauch. „Ein
zukünftiger Mieter oder Käufer erfährt über den Ausweis, wie energieeffizient das
Gebäude ist und kann sich auf einer Skala orientieren, welche Energiekosten auf
ihn zukommen“, so die MCM-Experten.